Barrierefreie Websites in Österreich – Pflicht oder Kür? Was Unternehmen jetzt wissen müssen
🚨 Was viele Unternehmen nicht wissen
Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das für viele digitale Dienstleistungen und Produkte gilt – darunter auch Websites. Wer hier nicht vorbereitet ist, riskiert Abmahnungen oder Kundenverluste.
Ein Beispiel aus der Praxis: In Österreich wurden tausende Webseitenbetreiber wegen der Verwendung von Google Fonts abgemahnt. Die Abmahnschreiben forderten Schadenersatz und Unterlassungserklärungen, obwohl die betroffenen Unternehmen oft keine Kenntnis von der Problematik hatten.
Was bedeutet barrierefreie Website?
Barrierefreiheit bedeutet, dass eine Website für alle Menschen nutzbar ist – unabhängig von Einschränkungen wie:
Seheinschränkungen (z. B. mit Screenreader)
Farbenblindheit (ausreichender Kontrast, keine Farbabfragen)
motorische Einschränkungen (Navigation ohne Maus)
kognitive Einschränkungen (klare Strukturen & einfache Sprache)
Das Ziel ist, dass Informationen für alle zugänglich sind. Technisch gesehen bedeutet das die Einhaltung der internationalen Standards, insbesondere der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines).
Rechtliche Lage in Österreich
In Österreich ist das Thema gesetzlich geregelt – und wird künftig deutlich strenger gehandhabt:
✔️ Das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Unternehmen ab 28. Juni 2025, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
✔️ Dazu zählen unter anderem Websites, Webshops, Buchungssysteme und Apps.
✔️ Besonders betroffen: Dienstleister:innen, Selbstständige, Händler:innen mit Onlineverkauf oder digitalen Kontaktmöglichkeiten.
Wichtige Ausnahmen:
Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter:innen und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von der Verpflichtung ausgenommen (lt. EU-Richtlinie, Österreich wird dies voraussichtlich übernehmen).
Trotzdem kann eine freiwillige Umsetzung sinnvoll sein: für bessere Nutzererfahrung, mehr Sichtbarkeit und eine breitere Zielgruppe.
Die Umsetzung wird kontrolliert – und Verstöße können Konsequenzen haben. Wer sich jetzt vorbereitet, hat einen klaren Vorsprung.
Warum sich Barrierefreiheit auch wirtschaftlich lohnt
Barrierefreie Websites sind nicht nur gesetzeskonform, sondern auch ein echter Wettbewerbsvorteil:
✅ Du erreichst mehr Menschen (ca. 15–20 % der österreichischen Bevölkerung lebt mit Beeinträchtigungen)
✅ Du verbesserst deine SEO (Suchmaschinen lieben klare Strukturen)
✅ Du wirkst professioneller, moderner und vertrauensvoller
Barrierefreiheit ist keine technische Spielerei. Es ist ein Zeichen von Verantwortung, Respekt – und smarter Online-Strategie.
Worauf muss ich achten? – Die wichtigsten Punkte im Überblick
Texte für Screenreader lesbar machen (z. B. durch Alternativtexte bei Bildern)
Klare Navigationsstruktur ohne verschachtelte Menüs
Ausreichende Farbkontraste und Verzicht auf ausschließlich farbbasierte Informationen
Tastatur-Navigation muss möglich sein
Keine Animationen oder automatische Inhalte, die sich nicht stoppen lassen
Formulare mit klaren Beschriftungen und Hilfetexten
Viele dieser Punkte lassen sich bereits bei der Erstellung oder beim Relaunch einer Website effizient umsetzen – mit dem richtigen Know-how.
Fazit: Jetzt handeln statt abwarten
Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern auch eine Chance, die eigene Website für mehr Menschen zu öffnen – und dabei gleichzeitig die Sichtbarkeit und Professionalität zu steigern.
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